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Info zum neuen Lebensmittelrecht, ab 01.05.2017

Jäger, die bis 2018 die Jagdausbildung machen oder gemacht haben, gelten bis 30.04.2021 als fachkundige Person und können die Untersuchung vornehmen. Danach gelten nur noch Personen als fachkundige Person, die die entsprechende Ausbildung gemacht haben.

Jagd Schweiz ist dabei, eine entsprechende Ausbildung zusammen zu stellen. Unter den Kantonen (Kantonstierärzten) herrscht die Meinung vor, dass die Ausbildungen harmonisiert sein sollten und sich deshalb am Vorschlag von Jagd Schweiz orientieren sollte.
Für die Markierung der Wildkörper, die Dokumentation und die Fleischuntersuchung gibt es keine Übergangsfrist. Aber auch hier soll ein Vorschlag von Jagd Schweiz ausgearbeitet werden.