Die Jagd ist in der Schweiz ein hoheitliches Recht und kommt damit grundsätzlich dem Staat, d. h. den Kantonen, zu. Dieses äussert sich in zwei verschiedenen Jagdsystemen.
Die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Luzern, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zürich kennen die Revierjagd: In diesen sog. Revierkantonen verpachten die politischen Gemeinden das Jagdrecht für mehrere Jahre an Jagdgesellschaften, die dafür einen Pachtzins entrichten. Im betreffenden Gebiet dürfen ausschliesslich die Pächter und von diesen Eingeladene jagen.
Die andern Kantone, also besonders die Alpenkantone sowie die französischsprachige Westschweiz kennen die Patentjagd: In diesen sog. Patentkantonen kann jeder Jäger nach der Lösung eines staatlichen Jagdpatents im ganzen Kantonsgebiet mit Ausnahme der Jagdbanngebiete jagen. Dabei ist festgelegt, welche und wie viele Tiere er während der kurzen Jagdzeit erlegen darf. Die Jäger bezahlen jährlich Patentgebühren.
Ein einziger Kanton, Genf, kennt die Staatsjagd, welche ein Jagdrecht von Privatpersonen ausschliesst (Jagd”verbot”). Hier ist die Jagd staatlich besoldeten Wildhütern vorbehalten.