In der Schweiz wird die Jagd einerseits durch das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel aus dem Jahr 1986, anderseits durch die Jagdgesetze der einzelnen Kantone geregelt. Die rechtsetzende Kompetenz des Bundes beschränkt sich im Wesentlichen auf die Festlegung der jagdbaren Arten und der Schonzeiten sowie auf die Ausscheidung von eidgenössischen Jagdbanngebieten (Schutzzonen). Das eidgenössische Jagdgesetz ist somit ein Artenschutzgesetz; es stellt Schutz vor Regulierung und jagdliche Nutzung. Regulierung und Nutzung der Wildpopulationen, also die Bestimmungen über die Jagdberechtigung, das Jagdsystem, das Jagdgebiet und die Jagdaufsicht, werden in den kantonalen Jagdgesetzen geregelt. So ist gewährleistet, dass beim Jagdbetrieb auf die regionalen Eigenheiten hinsichtlich der vorkommenden Wildarten, Lebensräume, Probleme und Traditionen Rücksicht genommen wird. Die Kantonale Jagdverordnung sowie das Kantonale Jagdgesetz können bei der Kantonalen Jagdverwaltung herunter geladen werden.