Gem. Regierungsratsbeschluss vom 6.4.2021 wird die Schonzeit für Schmalrehe und Galtgeissen, vorbehältlich der Genehmigung durch den Bund, ab 1. Mai 2021, vom 1.5 bis 31.8. aufgehoben.
Der Beschluss ist im Amtsblatt vom 09.04.21 publiziert.
Gem. Regierungsratsbeschluss vom 6.4.2021 wird die Schonzeit für Schmalrehe und Galtgeissen, vorbehältlich der Genehmigung durch den Bund, ab 1. Mai 2021, vom 1.5 bis 31.8. aufgehoben.
Der Beschluss ist im Amtsblatt vom 09.04.21 publiziert.