Jagdsysteme in der Schweiz

Die Jagd ist in der Schweiz ein hoheitliches Recht und kommt damit grundsätzlich dem Staat, konkret den Kantonen, zu. Die kantonale Ausgestaltung der Jagd führte dazu, dass heute in der Schweiz vor allem zwei Jagdsysteme vorherrschen.

Revierjagd

Revierjagd

Bei uns im Flachland wird im Reviersystem gejagt, also die sogenannte «Revierjagd» betrieben. Die Gemeinden im Kanton Schaffhausen verpachten die 44 Reviere für jeweils 8 Jahre an Jagdgesellschaften. Gejagt wird fast das ganze Jahr hindurch, abgestimmt auf die jeweilige Wildart, ihren natürlichen Jahresrhythmus und den gesetzlich vorgeschriebenen Schonzeiten.

Während der Trächtigkeit der Muttertiere und der Aufzuchtzeit der Jungtiere ist die Jagd auf die betroffenen Wildarten ausgesetzt. In Schaffhausen gelten unter anderem folgende Jagdzeiten:

  • Rehbock: 2. Mai bis Ende Januar
  • Übriges Rehwild: 1. September bis Ende Januar
  • Wildsau: 1. Juli bis Ende Februar
  • Sikawild: 2. August bis 31. Januar

Durch diese Regelungen ist bei uns nahezu das ganze Jahr hindurch Wildsaison.

Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und das Kantonale Jagdgesetz haben zum Ziel,

  • die Artenvielfalt und die Lebensräume der Wildtiere zu erhalten,
  • bedrohte Tiere zu schützen,
  • die von wildlebenden Tieren verursachten Schäden am Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen zu begrenzen,
  • die Wildbestände angemessen und nachhaltig zu nutzen.

Neben Schaffhausen wird die Revierjagd auch in anderen Kantonen wie Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Luzern, St. Gallen, Solothurn, Thurgau und Zürich praktiziert. In diesen sogenannten «Revierkantonen» verpachten entweder die politischen Gemeinden oder der Kanton das Jagdrecht für mehrere Jahre an Jagdgesellschaften, die dafür eine Pachtgebühr entrichten. Innerhalb eines Jagdreviers dürfen ausschliesslich die Pächterinnen und Pächter sowie ihre eingeladenen Gäste jagen.

Patentjagd

Patentjagd

In den Alpenkantonen sowie in den meisten Kantonen der französischsprachigen Westschweiz wird die Jagd nach dem Prinzip der Patentjagd organisiert. In diesen sogenannten Patentkantonen kann jede Person mit einem gültigen Fähigkeitsausweis ein Jagdpatent erwerben und damit im gesamten Kantonsgebiet jagen – ausgenommen sind Jagdbanngebiete.

Die Kantone bestimmen genau, wie viele Tiere welcher Art während der kurzen Jagdzeit erlegt werden dürfen. Die Jagdsaison beginnt in der Regel im September. In dieser Zeit wird besonders viel Wildfleisch angeboten, auch im Unterland. Das Jagdpatent, das jährlich gelöst wird, ist mit einer Gebühr verbunden, deren Einnahmen unter anderem der Wildhege zugutekommen.

Ausserhalb der Jagdsaison übernehmen in diesen Kantonen staatlich angestellte Wildhüter die Aufgaben der Regulierung und Wildhege.

Staatsjagd

Staatsjagd

Als einziger Kanton kennt der Kanton Genf die Staatsjagd. Diese besondere Form schliesst das Jagdrecht von Privatpersonen aus, was einem Jagdverbot gleichkommt. Hier ist die Jagd staatlich besoldeten Wildhütern vorbehalten.