In der Schweiz wird die Jagd einerseits durch das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel geregelt, anderseits durch die Jagdgesetze der einzelnen Kantone. Die rechtsetzende Kompetenz des Bundes beschränkt sich im Wesentlichen auf die Festlegung der jagdbaren Arten und der Schonzeiten sowie auf die Ausscheidung von eidgenössischen Jagdbanngebieten (Schutzzonen).
Das eidgenössische Jagdgesetz ist somit ein Artenschutzgesetz. Es stellt den Schutz vor die Regulierung und jagdliche Nutzung. Die Regulierung und Nutzung der Wildpopulationen, also die Bestimmungen über die Jagdberechtigung, das Jagdsystem, das Jagdgebiet und die Jagdaufsicht, werden in den kantonalen Jagdgesetzen geregelt. So ist gewährleistet, dass beim Jagdbetrieb auf die regionalen Eigenheiten wie die vorkommenden Wildarten, Lebensräume, Probleme und Traditionen Rücksicht genommen wird.
Das Schweizer Parlament revidierte im Dezember 2022 das Jagdgesetz, insbesondere um Konflikte zwischen Alpwirtschaft und Wolf zu mindern. Dazu führte es die präventive Regulierung des Wolfsbestands ein. Weiter stärkte es Wildtierkorridore und Wildtierlebensräume. Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2024 das geänderte Jagdgesetz zusammen mit der angepassten Jagdverordnung per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt.